Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen i.d.R. die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung.
Die Bedingungen des Tarifs sind ausschlaggebend dafür, in welchem Umfang die Therapie übernommen wird und können bei den jeweiligen Krankenversicherungen erfragt werden.
Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Für Selbstzahler gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Übernahme der Therapiekosten ist für gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Hierbei berate und unterstütze ich Sie gerne.
Im Rahmen der Ermächtigung zur Behandlung von Geflüchteten werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.